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Psychotherapie

Die richtige Psychotherapeutin, der richtige Psychotherapeut

Für die Wahl der richtigen Psychotherapeutin oder des richtigen Psychotherapeuten gibt es keine Faustregel - nur so viel: Die "Chemie" muss stimmen. Sie sollten Vertrauen haben, so dass Sie auch Auseinandersetzungen führen können, die unweigerlich in einer Therapie auftreten. Die Therapeutin oder der Therapeut sollte genügend Einfühlungsvermögen aufbringen, Ihre Lage zu verstehen und Ihre Gefühle nachvollziehen zu können. Auch sollten Sie eine klare Vorstellung von dem bekommen, was Sie erwartet. Vorsicht sollte bei "Schnell- oder Wunderheilern" geboten sein.

Die Psychotherapie kann verordnet werden von Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie oder von psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Eine Psychotherapie kann sowohl von Ärztinnen und Ärzten als auch von Psychologinnen und Psychologen durchgeführt werden. Dabei sollte auf den Zusatztitel "Psychotherapeut" geachtet werden, der seit 1999 geschützt ist. Therapierende mit dieser Bezeichnung haben eine einheitliche Grundausbildung absolviert und die generelle Erlaubnis zur Ausübung des Berufes des Psychotherapeuten erlangt.

Adressen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Krankenkasse oder der örtlichen Kassenärztlichen Vereinigung. Auch die Landespsychotherapeutenkammer in Rheinland-Pfalz vermittelt über die Psychotherapeutensuche Anschriften und Telefonnummern registrierter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Diese Suchfunktion berücksichtigt neben der Möglichkeit einer Umkreissuche nach Postleitzahl auf Wunsch auch Kriterien wie „Geschlecht“ oder „Sprachkompetenz“ in ihrer Trefferliste. Leider kommt es zum Teil zu längeren Wartezeiten. Daher lohnt es sich, sehr frühzeitig Kontakt zu Therapeutinnen und Therapeuten aufzunehmen.

Haben Sie sich für eine bestimmte Therapie entschieden, sollten Sie mit einer entsprechenden Therapeutin bzw. einem Therapeuten einige sogenannte probatorische Sitzungen vereinbaren, in denen Sie herausfinden können, ob Sie eine fruchtbare Zusammenarbeit aufbauen können. Maximal fünf probatorische Sitzungen werden von der Krankenkasse unabhängig von der später bewilligten Anzahl von Therapiestunden bezahlt. Natürlich kann auch Ihre jeweilige Ärztin oder Ihr Arzt die Therapie durchführen, sofern sie oder er dafür ausgebildet ist. Legen Sie großen Wert auf diese vorbereitenden Gespräche – nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen und Sie Vertrauen fassen können, kann die Therapie Erfolg bringen.

Die Texte wurden zur Verfügung gestellt mit freundlicher Genehmigung des
Deutschen Bündnis gegen Depression e.V.